Mittwoch, 1. Mai 2013

1. Mai - Tag der Arbeit

Heute am leider eher nicht so sonnigem 1. Mai sind wir zufällig auf die Internetseite www.gehwege-frei.de gestoßen. Dies ist eine sehr interessante Seite des Vereins Fuß e.V. zum Thema Rechte der Fußgänger und hier insbesondere zum Thema Gehwegparken. Der Verein geht die Sache mit deutlich mehr politischem Nachdruck an und wir hoffen, dass es wirkt. Erfreulicherweise wird unsere Initiative auf der Seite übrigens zusammen mit den Pendant aus Darmstadt genannt.

Eine Wirkung von politischem Druck ist auf jeden Fall der neue Bußgeldkatalog 2013, denn dort wurden die Preise ab dem 01. April 2013 auch fürs Gehwegparken angehoben. Das Grundvergehen kostet jetzt immer 20,- EUR, und dann entsprechend gestaffelt weiterhin bis 35,-EUR (siehe geh-weg-vom-gehweg.blogspot.de/p/stvo-12.html). Damit ist wenigstens einmal die Inflation ein bisschen ausgeglichen worden.

Ansonsten haben wir bereits vor Tagen folgende Antwort von dem Ordnungsamt auf unsere diversen Anfragen bekommen, die sehr interessant war und wir deswegen hier veröffentlichen wollen:

Hinsichtlich der Ahndung von Parkverstößen auf Gehwegen verweisen wir auf den beigefügten Artikel in den BNN. Die Ahndung und Überwachung erfolgt nicht zuletzt unter Berücksichtigung des Opportunitätsprinzips, welches die Ordnungsbehörden bei allen Ordnungswidrigkeiten jeglicher Art in Anspruch nehmen können. D.h. die Behörde hat ein Ermessen hinsichtlich ihrem Einschreiten bei Ordnungswidrigkeiten. Das Gegenteil ist das Legalitätsprinzip bei Straftaten. Hier muss eingeschritten werden.

Im Internet haben wir die Rechtslage nach der Straßenverkehrsordnung dargestellt. Hier bedarf es keiner Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe.

In Sachen Grezzo- und Mühlstraße hatten wir Ihnen bereits mitgeteilt, dass ein Abpfostung des Gehweges nicht vorgesehen ist. Wir können nicht jeden Straßenteil mit Pfosten versehen.

Die Kontrollen werden im Stadtgebiet Karlsuhe im Rahmen der personellen Möglichkeiten fort geführt.
Jeder, der einmal einen Brief oder eine Mail an das Ordnungsamt geschrieben hat, kennt große Teile des Antworttextes. Normalerweise kommt auch noch gerne, dass "Karlsruhe weit über 1000 Straßen und Plätze hat" und "Es keine lückenlose Überwachung über 24 Stunden gibt". Was uns hier aber schon überrascht hat, ist die konsequente Nichtbeantwortung von unseren Fragen (bzw. sogar Falschbeantwortung: wir haben nie Pfosten in der Mühlstraße gefordert - wir haben ein Halteverbot vor dem Optiker vorgeschlagen) im Stile einer anonymen Behörde, die einfach im alten Stil weiter vor sich hinwurstelt und die Zeichen der Zeit nicht erkennt. Hier hat Herr Mentrup noch viel Arbeit vor sich, wenn er es Ernst meint.

Das eigentlich interessante an der Mail war jedoch der beigefügte BNN-Artikel vom 03.04.2013, den wir aus Urheberrechtsgründen hier natürlich nicht komplett veröffentlichen können. Dort steht in einem speziell umrahmten Bereich folgendes:
Stichwort "Parken auf Gehwegen"

Grundsätzlich verbietet die Straßenverkehrsordnung, Fahrzeuge auf Gehwegen zu parken. Anders sieht es nur da aus, wo entsprechende Markierungen wie Linien oder Winkelecken das Parken auf Gehwegflächen ausdrücklich erlauben.

In Karlsruhe macht das Ordnungs- und Bürgeramt weitere Ausnahmen von der Regel. In schmalen Straßen wird toleriert, wenn ein Fahrzeug mit zwei Rädern auf dem Gehweg parkt und dabei eine mindestens 1,20 Meter breite Passage, gemessen ab dem Rand des Außenspiegels, frei bleibt.
Damit bleibt die gute alte Karlsruher Duldungsregelung weiterhin bestehen und der stellvertretende Leiter des OA, Herr Crantz, sollte in Zukunft seinen Interviews mit KA-News doch bitte präziser formulieren. Doch erstaunlich ist, dass die BNN nun wohl offizielles Sprachrohr des Ordnungsamts ist und das Ordnungsamt dann nur noch die BNN zitiert. Ansonsten beschreibt der Artikel reicht lustig, wie die Mitarbeiter des Ordnungsamt mit dem Zollstock die Einhaltung der 1,20 Meter nachmessen und dann Knöllchen à 20,- EUR austeilen. Effizienz sieht anders aus.

Und derweil wird weiter ungehemmt und mehr oder weniger unverändert in den Vororten auf den Gehwegen geparkt (siehe sites.google.com/site/gehwegvomgehweg/status für eine desaströsen Gesamtaufnahme am 21.04.2013). Und das Ordnungsamt schaut ungerührt zu und beruft sich auf das Opportunitätsprinzip.