Donnerstag, 13. Juni 2013

Überholen oder Begegnen von Radfahrern

In den Straßen, wo nun endlich korrekt auf der Straße geparkt wird, bahnt sich nun übrigens der nächste Konflikt mit den Autofahrern an: eine gewisse Enge beim Überholen und Begegnen von Radfahrern.

Es ist so, dass bei einer Straßenbreite von normalerweise ca. 5,50 Meter und einem Auto von ca. 2,00 - 2,30 Metern bei einer einseitig zugeparkten Straße ein Radfahrer kaum noch überholt werden kann und auch beim Begegnen sehr genau der Abstand eingehalten werden muss. Zur Erinnerung: 1,50 Meter sind Pflicht und 2,00 Meter in gewissen Situation quasi die Kür. Sprich: im Zweifel halt mal lieber ein wenig warten und bis zur nächsten Lücke hinter dem Radfahrer herfahren.

Einige Autofahrer denken hier leider anders und sehen sich sogar im Recht. Aber ein kurzer Anruf bei der Polizei bestätigt die gängige Rechtslage, die hier (http://www.adfc-nrw.de/kreisverbaende/kv-bottrop/radverkehr/verkehrsregeln/ueberholen-von-radfahrern.html) kurz skizziert ist.

Sprich: solche Vergehen sind Nötigung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Und das ist keine kleine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern da geht es schnell richtig ans Geld und/oder den Führerschein. Im Zweifel am besten einfach mal selbst bei der Polizei informieren. Und dann darüber nachdenken, ob man sein Verhalten nicht lieber ändert.