Mitarbeit

Eine Mitarbeit bei der Initiative ist jederzeit möglich. Dies gilt nicht nur in unserem Kerngebiet Karlsruhe und Umgebung, sondern in ganz Deutschland darf sich jeder von Gehwegparken genervte Mitbürger uns anschließen und von unserer Vorarbeit profitieren.

Konkret darf sich jeder hierzu einfach den von uns damals genutzten Handzettel oder Kurzhinweis (als PDF unter Google Docs)  runterladen und diese dann bei Gehwegparkern anbringen. Natürlich steht es jedem frei, die Texte an seine Bedürfnisse anzupassen und wir verzichten hier bewußt auf jedliches Copyright bzw. Pflichten zur Quellenangabe. Zusätzlich besteht seit Anfang 2017 die Möglichkeit, in der Plattform Parke-nicht-auf-unseren-Wegen.de selbst Zettel anzulegen und auszudrucken (siehe z.B. https://parke-nicht-auf-unseren-wegen.de/f/pnauw als Vorlage).

Eventuelle Bilder der Vorgänge lädt man am besten einfach auf der Webplattform Parke-nicht-auf-unseren-Wegen.de hoch. Das schafft zusätzliche Transparenz und zeigt ungemein Wirkung. Wenn man diese Plattform nutzt, kann man gerne auch die schön gedruckten Kärtchen bei uns anfordern, die wir neuerdings sehr erfolgreich nutzen.

Man sollte sich jedoch generell an die Prinzipien der Initiative halten und die Sache nicht durch exzessives Verteilen von Zetteln in Verruf bringen.

Wenn man auch Privatanzeigen einreichen will, dann wird man in der Regel ein Photo brauchen (Handykamera), wo im Namen der Datei der Ort und die Zeit irgendwie leicht erkennbar ist. Am besten lädt man diese - je nach Gusto öffentlich oder nichtöffentlich - über die Webplattform Parke-nicht-auf-unseren-Wegen.de hoch. Später kann man die Photos dann elektronisch (per Mail, am besten dann mit der Bitte einer Eingangsbestätigung) entweder an die Polizei oder gleich an die Bußgeldstelle schicken und muss dann sich selbst als Zeugen mit Namen, Adresse, etc. nennen. Wenn man will, kann man diese natürlich auch ausdrucken und persönlich bei der Polizei abgeben - doch dieser Aufwand lohnt nicht wirklich, denn die Polizei leitet es sowieso nur an die Bußgeldstelle weiter. Die Emailadressen der Behörden findet man leicht im Internet (z.B. Suche nach "Karlsuhe Bußgeldstelle").  

Man sollte jedoch wissen, dass bei den dann von der Bußgeldstelle ausgestellten Verwarnungen mit hoher Wahrscheinlichkeit der Name des Zeugen (= der Anzeiger) steht. Man ist damit nicht direkt Beteiligter des Verfahrens (das Verfahren ist immer Staat gegen Autofahrer), aber im Zweifel eben der notwendige Zeuge, der in einem Rechtsstaat ja in der Regel bekannt sein muss.

Sollte die Bußgeldstelle die Umsetzung in Verwarnungen ablehnen, dann haben Sie gemäß §46 Abs.1 OWiG zusammen mit §171 StPO als Anzeigensteller ein Recht darauf, von der Einstellung informiert zu werden (einfach mal nach "171 stpo ordnungswidrigkeit" im Internet suchen). Lassen Sie sich da nicht abwimmeln mit Argumenten wie dem Datenschutz, denn der bezieht sich nur auf den weiteren Verlauf des Verfahren selbst, aber nicht auf die Einstellung! Zudem lassen Sie sich nicht abwimmeln, dass Privatanzeigen gar nicht gehen. Im Zweifel unterstützen wir hier auch gerne, denn eine solche Unterhöhlung des Rechsstaats geht uns gewaltig gegen den Strich.

Und nicht zuletzt der wichtige Hinweis, dass wir definitiv nicht nicht etwa zu massenhaften Anzeigen aufrufen, sondern wir haben dieses Mittel immer nur mit Augenmaß als letztes Mittel nach vielen, vielen ignorierten Handzetteln oder direkt bei massiver Untertretung aller Toleranznormen (z.B. 30 cm Restbreite auf Hauptgehweg!) eingesetzt. Und dies auch nur, da der Staat bei der Lösung des Problems leider nicht aktiv geworden ist, sondern die Verantwortung immer nur von einer zu nächsten Stelle weitergeschoben hat.

Zudem sollte man wissen, dass die Polizei bei einer massiven Unterschreitung der Mindestrestbreite durchaus sofort tätig werden muss und dies auch gar nicht in Frage stellt. Im Zweifel sollte man daher also lieber einfach die Polizei rufen, wenn man den Stress einer eigenen Anzeige nicht haben will.