Donnerstag, 18. April 2013

Klärung der neuen Karlsruher Duldungsregelung

Wie wir ja berichtet haben, wurde die alte Karlsruher Duldungsregelung Anfang des Jahres gekippt. Ein Grund wurde nie genannt, sondern es heißt seitdem nur noch, dass das Parken auf den Gehwegen nicht erlaubt ist.

Nach unseren Beobachtungen wird es aber weiterhin auch an Stellen toleriert, wo es eigentlich absolut unnötig ist. Entsprechende Rückfragen per Mail beim Ordnungsamt von unserer Seite blieben jedoch unbeantwortet.

Vor einigen Tagen hatte nun der stellvertretende Leiter des OA Herr Günter Crantz ein Gespräch mit KA-News (http://www.ka-news.de/region/karlsruhe/Gehweg-Parken-in-Karlsruhe-Streit-in-der-Nordweststadt;art6066,1116303). Und darin sind zwei Stellen interessant:

Anzahl der Verwarnungen konstant bzw. trotz Schwerpunktkontrollen nicht sonderlich hoch

Auch außerhalb der Schwerpunktaktion hat das Ordnungsamt nach eigenen Angaben ein Auge auf zugeparkte Geh- und Radwege. In den ersten drei Monaten dieses Jahres erhielten 1.633 Fahrzeuge wegen Gehwegparkens (2012: 1.672) und 94 Fahrzeuge wegen Radwegparkens (2012: 53) Verwarnungen.
....
407 Fahrzeuge wurden demnach in den ersten Wochen der Schwerpunktkontrollen beanstandet. 

Auf gut deutsch: trotz der tollen Schwerpunktkontrollen ist die Anzahl der Verwarnungen sogar geringer (es sei denn hier werden die Zahlen von den ersten drei Monaten mit der Gesamtjahreszahl verglichen - glauben wir aber nicht!). Und bei den Schwerpunktkontrollen wurden 407 Verwarnungen ausgesprochen. Wenn wir an einem Samstag durch den Geigersberg gehen würden und jedes unnötiges Gehwegparken anzeigten, wären es schon einmal fast 100 Anzeigen. Effiziente und wirkungsvolle Kontrollen sehen anders aus!

 Tolierung wieder bei 1,20 m Restbreite - ohne Rücksicht auf die Situation

"Klar, es gab natürlich Beschwerden - aber auch Lob", so Crantz. Er weiß auch von der Verunsicherung der Bürger, die nun nicht mehr wissen, ob sie auf dem Gehweg parken dürfen, selbst wenn sie genug Platz lassen. Aber der stellvertretende OA-Leiter weiß zu beruhigen: "Wie angekündigt werden wir es weiterhin dulden, wenn auf dem Gehweg geparkt wird und mindestens 1,20 Meter Platz für Fußgänger und Kinderwagen bleibt."
Auf gut deutsch: wir sind wohl wieder bei der uralten Karlsruher Duldungsregelung mit einer Gerneralfreigabe für alles Gehwegparken, wenn nur die 1,20 m Restbreite bleiben. Das wäre ein Rückschritt, der kaum akzeptabel ist. Aber unsere Perzeption der Kontrollen zeigen, dass auch wirklich gemäß dieser Regelung kontrolliert wird und damit es in Realität durchschnittlich natürlich eher 90-100 cm Restbreite sind.


Und daher wollen wir heute mal wieder einen offenen Brief an das Ordnungsamt schreiben mit der Bitte einer Stellungsnahme.

Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugsnehmend auf unsere bisher unbeantwortete Mail vom 11.03.2013 und wegen der neusten Presseberichte  und hier vor allem wegen des Gesprächs von Herrn Crantz mit KA-News würden wir gerne nachhaken, nach welchen Prinzipien die Stadt Karlsruhe nach dem Kippen der alten Duldungsregelung nun kontrolliert, warum die neue Duldungsregelung dann nicht im Intranet der Stadt Karlsruhe veröffentlich wird, und inwieweit es mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe geklärt ist, dass diese neue Duldungsregelung das geltende Recht nicht unterläuft
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Initiative "Geh weg vom Gehweg"

Die bisher unbeantwortete Mail vom 11.03.2013 hatte folgenden Wortlaut

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem die Stadt Karlsruhe nun das Thema Gehwegparken wohl endlich genauso sieht wie wir (siehe http://geh-weg-vom-gehweg.blogspot.de), hier noch ein paar Anmerkungen:

  • Wir gehen davon aus, dass nun auch in den Außenbezirken konsequent kontrolliert wird und das vor allem auch am Wochenende (= Samstag - so wie wir meist ja auch!)
  • Wir gehen davon aus, dass die alte Duldungsregel weiterhin als Messlatte angewendet wird, und finden das auch sinnvoll; wir erwarten jedoch, dass unsinniges Gehwegparken und wenn es auch "nur" 10 cm sind, konsequent verfolgt wird, denn anders bekommt man den Sinneswandel nicht hin!
  • Die Problemstellen sollten sie ja kennen bzw. können diese unserem Blog entnehmen; wir gehen davon aus, dass innerhalb von 1 Monat dort erhebliche Verbesserung festzustellen sind, denn das ist ja bei allen unseren viel kleineren Anzeigeaktionen auch immer so gewesen
  • Wir werden die Wirkung ihrer Kontrollen in den nächsten Wochen extrem zeitnah auf unserem Blog dokumentieren
  • Wir fänden es nicht schlecht, wenn die Straßenverkehrsstelle gleichzeitig die Ausschilderung von durch Kontrollen alleine nicht lösbaren Problemstellen angehen würde

Mit freundlichen Grüßen