Donnerstag, 19. Februar 2015

Briefwechsel mit der Stadt

Mitte November hatten wir mal wieder eine Mail an die Stadt Karlsruhe geschickt, wo wir mal wieder nachgehakt haben, wann es denn endlich losgeht in Karlsruhe mit der Umsetzung von neuen Regeln. Hier die Antwort als Zusammenfassung:

1.
Es es nicht leicht, das neue Konzept gleich in ganz Karlsruhe umzusetzen. Derzeit wurden die Stadtteile Knielingen, Nordweststadt und Südstadt überprüft und da wird es dann die ersten Ergebnisse geben. Und diese müssen dann natürlich noch verwaltungsintern aufgearbeitet werden (Straßenquerschnitt, etc!)

2.
In diese Planungs- und Abstimmungsphase sei es vertretbar, die langjährige Duldungspraxis (1,20 m müssen frei sein) temporär aufrecht zu erhalten

3.
Dem Stadtamt Durlach wurden zwei Vollzugsbeamte mit Dienstsitz in Durlach zugewiesen. Sie sind für Kontrollen in Durlach zuständig

Da zu fällt uns folgendes als Antwort ein:

1.
Eventuell wäre es sinnvoll gewesen, auch mal eine richtige Außengemeinde wie Grötzingen oä. dazuzunehmen. Laut unseren Informationen war hier aber die Resonanz der damaligen Ortsverwaltung nicht entsprechend. Aber diese hat ja nun gewechselt und eventuell klappt es nun ja in der nächsten Runde

2.
Es ist interessant, dass nun ganz offiziell die "1,20 müssen frei sein"-Regel als Duldungsregel bestätigt wurde. Das ist die gute alte Dieter-Behnle-Regel. Sie wurde eigentlich bereits vor zig Jahren auf Druck des Regierungspräsidiums ersetzt durch die "Erstmal muss überhaupt Parknot herrschen und dann muss 1,20 m frei sein"-Regel ersetzt. Aber leider wurde nie so kontrolliert. Und genau deswegen haben wir ja jetzt die Probleme mit immer mehr ausuferndem Gehwegparken!

3.
Schön für Durlach. Bisher haben wir jedoch wenig Besserung festgestellt. Wahrscheinlich verteilen die hauptsächlich Parkknöllchen an abgelaufenen Parkuhren. Und zudem stellt sich uns dann die Frage, wer in den Stadtteilen um Durlach kontrolliert?