Montag, 22. Februar 2016

Warten auf Godot


Der Wandel beim Thema Gehwegparken fühlt sich so langsam ein wenig wie Warten auf Godot an. Vor zwei Jahren gab es den Entscheid, dass nicht erlaubtes Gehwegparken nicht mehr toleriert wird. Dann lange nichts. Dann die drei Piloten. Verschiebung. Dann sollte im Herbst 2015 bei den Piloten umgesetzt werden und im Sommer 2016 in der ganzen restlichen Stadt.

Und was passiert? Nichts als teuren Evaluationen und Informationen von Bürgervereinen. Die alte offizielle und eigentlich sehr sinnvolle Karlsruher Regel "Gehwegparken nur bei echter Parknot und dann mit mindestens 1,20 Meter Restbreite" wird wieder ersetzt durch die Uraltregel "Gehwegparken bis 1,20 Meter Restbreite wird eigentlich immer toleriert", welche das Regierungspräsidium bereits 2007 eingesackt  hatte (siehe http://blog.tessarakt.de/archiv/2007/10/21/duldung-eingeschrankt).

Der Hammer dann Ende Januar mit dem Vorschlag von der CDU, die ganze Sache abzublasen. Und dem korrekten Einwand, dass das Regierungspräsidium leider den Wildwuchs nicht mehr duldet. Erstaunlicherweise übrigens nur in Karlsruhe Stadt nicht, während im Land Karlsruhe weiterhin die Regel "Kontrolle - wenn überhaupt - erst bei <= 1,.20 Meter" gilt und man nicht gerade hört, dass es hier ähnliche neue Vorgaben wie für die Stadt Karlsruhe gibt. Das nur am Rande, aber wir werden es demnächst mal mit Frau Kressl vom Regierungspräsidium klären, woher eigentlich der Unterschied der Behandlung kommt.

Und nun vor einer Woche die Antwort von Herrn Bürgermeister Obert auf unsere Nachfrage zu dem Stand bei den drei Piloten:

....
In der Tat lassen sich in den Stadtteilen noch keine Änderungen erkennen, da die bisherigen Planungen noch nicht umgesetzt sind.

Derzeit wird von der Verwaltung ein Maßnahmenkatalog Gehwegparken erarbeitet. Dieser Maßnahmenkatalog wird den Bürgervereinen und Ortsverwaltungen zur Verfügung gestellt und erläutert, unter welchen Rahmenbedingungen Gehwegparken erlaubt werden kann. Die Bürgervereine werden dann aufgerufen, auf Basis des Maßnahmenkatalogs eine Liste zu erstellen, wo Gehwegparken zukünftig legalisiert werden soll. Diese Vorschläge werden im Anschluss von der Verwaltung geprüft.

Im Frühjahr 2016 erfolgt eine Pressekonferenz bei der die Öffentlichkeit über das weitere Vorgehen in diesem Thema informiert wird.

Ab Sommer 2016 werden Ortstermine mit den jeweiligen Bürgervereinen stattfinden, um zu prüfen, welche Maßnahmen umsetzbar sind.

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt ab Sommer 2016 mit den Pilotstadtteilen.

....
Auf gut Deutsch: die Sache verschiebt sich ein weiteres 3/4 Jahr. Das werden wir nicht akzeptieren. Wir werden jetzt an das Innenministerium und das Regierungspräsidium gehen mit folgenden Zielen:
  • Auch in Karlsruhe wird bis zur geplanten 100% korrekten Umsetzung gemäß StVo bereits heute effektiv und effizient nach der alten Duldungsregelung kontrolliert und verwarnt (z,B. im Bergwald und im Geigersberg - oder glaubt jemand, dass da auch nur 1 Meter Gehwegparken ausgewiesen wird?!); es kann nämlich nicht sein, dass das leidige Hickhack an Stellen, wo Gehwegparken durchaus sinnvoll war (10-20% des Gehwegparkens), die Beseitigung des total unnötigen Gehwegparkens (> 80% der Fälle im Großraum Karlsruhe) verzögert; denn da muss sowieso einfach nur kontrolliert werden und das kann man jetzt schon mal anfangen!
  • In ganz Baden-Württemberg wird die Behandlung von Privatanzeigen bei Polizei und Bußgeldstellen vereinheitlicht; es kann nicht sein, dass gewisse Bußgeldstellen (z.B. Mannheim) sogar Formulare für Privatanzeigen ins Internet stellen und andere (z.B. Karlsruhe Land) Privatanzeigen aus angeblich rechtlichen Gründen überhaupt nicht annehmen; da wollen wir eine Rechtsklärung herbeiführen