FAQ

Wenn man mit Leuten persönlich ins Gespräch kommt, bekommt man meist immer die gleichen Fragen, die die hier als FAQ kurz beantwortet werden sollen.

Warum stört das Gehwegparken, auch wenn ein Fußgänger noch durchkommt?
  • Es ist nicht relevant, ob ein Fußgänger durchkommt, sondern die absolute Mindestanforderung in einer solchen Argumentationsschiene wäre ein Kinderwagen (Zwillingskinderwagen oder Radanhänger als Kinderwagen sind nicht nur 60-70 cm breit!) bzw. Rollstuhl/Rollator (ca. 60-80 cm); daher ist die absolute Mindestanforderung 1,20 cm Freiraum
  • Kinder müssen bis zum 8. Lebensjahr und dürfen bis zum 10. Lebensjahr Gehwege zum Radfahren nutzen (http://dejure.org/gesetze/StVO/2.html); Kinder können enge Situation auf dem Fahrrad häufig nicht gut einschätzen, bremsen aus Angst und kommen dadurch dann ins Trudeln; dadurch werden auf dem Gehweg parkendende Autos beschädigt; dieser Schaden wird in der Regel nicht ersetzt, weil Kinder bis zum 7. Lebensjahr absolut deliktunfähig und bis zum 10. Lebensjahr eingeschränkt deliktunfähig sind (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Deliktsfähigkeit) und damit der Schaden nur dann ersetzt würde, wenn jemand die Aufsichtspflicht verletzt hätte – was bei Gehweg-Parken in der Regel von den Gerichten verneint wird (siehe z.B. AG München, 331 C 5627/09)
  • Zwei oder drei Fußgänger gehen in der Regel nebeneinander und unterhalten sich; sie wollen nicht wegen parkender Autos dauerend hintereinander gehen; zudem würden zwei Fußgänger sich gerne auch problemlos begegnen können; auch alte Leute, die häufig Rollatoren nutzen, möchten nicht dauerend von einer Begleitperson getrennt werden
  • Man könnte nun ewig darüber diskutieren, was dann die einzuhaltende Mindestrestbreite sein sollte, also z.B. 60 cm (1 normaler Kinderwagen geht durch), 90 cm (Rollstuhl, Rollator, großer Kinderwagen geht durch), 1 m (ein Kinderwagen und Kind an der Hand geht durch bzw. ein Rollator mit Begleitperson), 1,20 wie auf einem schmalen Gewehg oder 1,50 m für ausreichend Platz auch bei Begegnungen. Wir haben uns für die 1,50 m Restbreite entschieden und uns damit den Vorgaben/Maßgaben der Landesregierung BW, Rechtssprechung, etc. angeschlossen.Diese Grenze ist für uns die einzuhaltende Untergrenze und wir werden diese Untergrenze nicht diskutieren. Wenn also jemand diese diskutieren möchte, dann kann er dies gerne vor oder nach einer entsprechenden Anzeige mit der Bußgeldstelle tun. Er wird jedoch unsere Auffassung bestätigt bekommen und daher ist bisher ja auch jede unserer Anzeige entsprechend in eine kostenpflichtige Verwarnung umgesetzt worden.
Warum stört auch nur geringes Gehweg-Parken, d.h. die "nur" 10-20 cm auf dem Gehweg?
  • Kinder auf dem Fahrrad unterscheiden hier nicht - es ist eine Verengung, die zu dem oben beschriebenen Verhalten führt
  • In der Regel entscheiden die Anwohner über das Parkverhalten in der Straße, d.h. wenn alle Anwohner korrekt auf dem Straße parken, dann tun dies in der Regel auch Fremde; wenn nun aber einige oder alle Anwohner ein wenig auf dem Gehweg parken, dann lädt dies meist zu üblerem Gehweg-Parken ein; diese Effekte kann man sehr gut beobachten und daher ist es am einfachsten, wenn alle möglichst zu 100% auf der Straße parken
  • Das Hauptargument von den meisten Autofahrern bei dieser Parkweise ist (vor allem wenn >80% korrekt parken und nur <20% die 5-20 cm auf dem Gehweg), dass ihr Fahrzeug sonst zu leicht beschädigt würde; das Recht von Fußgängern auf einen freien Gehweg ist jedoch höher einzuschätzen als das vermeintliche Recht von Autofahrern ihr Auto zu schützen; wenn der Platz an der Stelle zu knapp erscheint, dann sollte man halt an einer anderen Stelle parken, wenn man hier Befürchtungen hat
  • Daher haben wir uns entschieden, das Verhalten nicht zu tolerieren; das gilt natürlich insbesondere, wenn dadurch die Mindestrestbreite von 1,50 m unterschritten wird (zur Erinnerung: die meisten Gehwege in Vororten sind nur 1,20 m breit und damit 100% sicher nicht zum Gehwegparken freigegeben - never ever!)
Wer entscheidet, wo Gehweg-Parken aus Not erlaubt ist?
  • Generell gelten diese ganzen Überlegungen nur für Gemeinden/Städte, die immer noch auf Tolerierung (meist dann die Restbreite 1,50 Meter) bauen und es immer noch nicht geschafft haben, mit einem Eimer Farbe Linien einzuzeichnen
  • Im Zweifel dann und nur dann immer der gesunde Menschenverstand!
  • In einer Straße, in der durchgehend (sprich: alle machen es!) einseitig (in sehr engen Straßen) oder beidseitig (in eher breiten Straßen) auf dem Gehweg geparkt wird, liegt meist auch wirklich Parknot vor und hier monieren wir dann nur ein eventuelles Unterschreiten der Mindestrestbreite (und selbst das mit gewissen Augenmaß!)
  • In einer Straße, in der unsinnig versetzt auf beiden Seiten geparkt wird, und deswegen die Gehwege genutzt werden, liegt in der Regel keine Parknot vor (Lösung: einfach auf einer Seite parken!); da dies aber meist auch mit Parken < 1,50 m zusammengeht, monieren wir primär dieses Fehlverhalten und warten dann bis die ersten Autofahrer korrekt nur auf der Straße parken; in der Regel löst sich dann das Problem von selbst und eine Seite kristallisiert sich als die Parkseite heraus; leider gibt es hier auch immer wieder Autofahrer, die das geänderte Parkverhalten nicht registieren, sondern einfach weiterhin auf ihrer alten Seite stehen bleiben und damit die Straße blockieren; diese Leute sollten die Anwohner am besten persönlich ansprechen und das Problem lokal lösen
  • In einer Straße, in der nur vereinzelt Autofahrer auf dem Gehweg stehen, während der Rest korrekt die Straße nutzt, liegt auch keine Parknot vor, denn die Mehrheit zeigt ja, dass der Platz auf der Straße durchaus reicht; die Gründe für das Gehwegparken ist daher eher Uneinsichtigkeit und Geringschätzung der Rechte und Bedürfnisse der Fußgänger; dies ist nicht tolerierbar und daher werden wir in Zukunft auch in solchen Situationen konsequent eingreifen; das gilt insbesondere auch für das vereinzelte Parken von nur 5-20 cm auf dem Gehweg - selbst wenn die Mindestrestbreite von 1,50 cm eingehalten wird
  • Insgesamt ist es also so, dass wir durchaus mit Augenmaß Gehweg-Parken aus Not tolerieren, aber ohne nachvollziehbare Not dies nicht als Ausrede für unnötiges Gehwegparken akzeptieren 
Warum spricht die Initiative "Geh-weg-vom-Gehweg" die Autofahrer nicht persönlich an, warum so anonym?
  • Vor allem schlechte Erfahrungen: man glaubt gar nicht, was einem da für Argumente entgegenkommen, warum es natürlich ok ist, auf dem Gehweg zu parken; das macht irgendwann keinen Spass mehr
  • Aber auch der Zeitbedarf: Wenn man z.B. während des Joggens oder bei einem Einkaufsweg mit den Kindern unterwegs ist, dann kann man recht schnell 20-30 Zettel verteilen und damit in der Regel sehr, sehr viel erreichen; wenn man hier jedesmal - selbst wenn der Gegenpart nett ist - 10 Minuten redet, dann bleibt nicht mehr viel übrig vom Tag
Warum wurde nur mein Gehweg-Parken ermahnt und nicht das eine Straße weiter?
  • Die Initiative ermahnt primär dort, wo es uns als Betroffene besonders stört; eine offizielle Kontrolle würde dies eventuell anders machen, aber wir sind nun einmal nur eine Privatinitiative mit einer besondern Not und einem darauf abgestimmten Vorgehen
Sollten solche Aktionen nicht offizielle Personen machen - dürfen das eine Privatpersonen überhaupt?
  • Natürlich sollten echte Kontrollen wirklich eher die Polizei oder der gemeindlicher Vollzugsdienst machen. Tun sie aber eben nicht immer ausreichend - sonst hätten wir kaum solche Probleme mit Geh- oder Radwegparkern. Und da wird sich so schnell wahrscheinlich auch nichts daran ändern
  • Aber auch Privatpersonen können konkrete Vorfälle/Falschparker, die den Betroffenen stören, natürlich anzeigen
  • Und auch das Fotografieren von Autos und das Veröffentlichen im Internet ist nach der deutschen Rechtsprechung (siehe z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_Bild_der_eigenen_Sache) legitim - theoretisch übrigens sogar mit erkennbaren Kennzeichen!